FAQ
Sind die Schreibtische neu oder gebraucht?
Die Schreibtische auf unserer Website sind gebraucht. Die Tische können Gebrauchsspuren aufweisen. Wenn Sie Fragen zu einem bestimmten Schreibtisch haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden Ihre Fragen gerne beantworten.
Wie hoch sind die Lieferkosten?
Die Lieferkosten in den Benelux-Ländern betragen 75 €. Nachdem Sie Ihre Bestellung aufgegeben haben, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Lieferung zu vereinbaren.
Wie lange ist die Lieferzeit?
Wir bemühen uns, die Produkte innerhalb einer Woche zu liefern. Nachdem Sie die Bestellung aufgegeben haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Lieferung zu vereinbaren.
Wie werden die Produkte geliefert?
Ein Lieferfahrer wird die Produkte ausliefern. Es wäre schön, wenn Sie dem Fahrer bei der Auslieferung behilflich sein könnten. Wenn Sie das nicht können, sagen Sie uns bitte Bescheid, wenn wir einen Termin für die Lieferung vereinbaren. Dann können wir dies berücksichtigen.
Kann ich den Schreibtisch auch selbst im Geschäft abholen?
Sie können Ihre gekauften Produkte kostenlos in unserem Geschäft in Heesch abholen. Wir werden uns nach dem Kauf mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Abholung Ihrer Bestellung zu vereinbaren.
Kann ich Produkte zurückgeben?
Sie können Produkte innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung zurückgeben. Sie zahlen dann nur die Versandkosten für Ihre Bestellung. Sie erhalten den vollen Kaufpreis Ihrer Bestellung zurück. Wenn Sie Ihr Produkt zurückgeben möchten, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung.
Wie lauten die allgemeinen Bedingungen und Konditionen?
Allgemeine Bedingungen Van Den Akker Bureaus
B. van den Akker h.o.d.n. Van Den Akker Bureaus (im Folgenden: Van Den Akker Bureaus) ist bei der Handelskammer unter der Nummer 77168305 eingetragen und hat seinen Sitz in der Bosschebaan 27 (5384VX) in Heesch.
1.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.
A ngebot: jedes schriftliche Angebot an den Kunden zur Lieferung von Produkten und/oder zur Ausführung von Arbeiten durch den Auftragnehmer.
3.
A uftragnehmer: der Unternehmer, der die Arbeiten selbständig oder unter seiner Leitung durch andere ausführen lässt, im Folgenden: Van Den Akker Büros.
4.
U nternehmen: eine natürliche oder juristische Person, die bei der Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt.
5.
V erbraucher: natürliche Person, die nicht in Ausübung ihres Berufs oder Gewerbes handelt.
6.
A uftraggeber: das Unternehmen oder der Verbraucher, das/der einen Vertrag (im Fernabsatz) mit dem Auftragnehmer abschließt.
7.
V ertrag: der Vertrag, durch den sich Van Den Akker Bureaus gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, ein Werk materieller Art außerhalb des Arbeitsverhältnisses gegen einen vom Auftraggeber in Geld zu zahlenden Preis zu schaffen und abzuliefern, wobei diese allgemeinen Geschäftsbedingungen eine untrennbare Einheit bilden.
8.
P rodukte: Bei den von Van Den Akker Bureaus angebotenen Produkten handelt es sich um klassische Möbel aus zweiter Hand und verwandte Artikel.
9.
A ktivitäten: Bei den von Van Den Akker Bureaus angebotenen Aktivitäten handelt es sich im weitesten Sinne des Wortes um die Restaurierung klassischer Gebrauchtmöbel und die Herstellung von Möbeln nach Maß.
1.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Van Den Akker Bureaus, für jeden Vertrag zwischen Van Den Akker Bureaus und dem Kunden und für alle von Van Den Akker Bureaus angebotenen Arbeiten.
2.
Bevor ein (Fern-)Vertrag geschlossen wird, werden dem Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt.
Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, so teilt Van Den Akker Bureaus dem Auftraggeber mit, auf welche Weise der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen kann.
3.
Eine Abweichung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ist grundsätzlich nicht möglich.
In Ausnahmesituationen ist es möglich, von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen, wenn dies ausdrücklich schriftlich mit Van Den Akker Bureaus vereinbart wurde.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
4.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche, geänderte Folgeaufträge und künftige Aufträge des Auftraggebers.
5.
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder nichtig sind, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kraft, und die nichtige(n) Bestimmung(en) wird (werden) durch eine Bestimmung ersetzt, die den gleichen Zweck wie die ursprüngliche Bestimmung hat.
6.
Unklarheiten über den Inhalt, die Auslegung oder Sachverhalte, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, sind im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beurteilen und zu erklären.
7.
Wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf sie/ihn Bezug genommen, so ist dies auch als Bezugnahme auf ihn/sie/es zu verstehen, sofern und soweit dies zutrifft.
1.
Alle Angebote von Van Den Akker Bureaus sind freibleibend, es sei denn, es wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes angegeben.
Wenn das Angebot begrenzt oder unter bestimmten Bedingungen gültig ist, wird dies ausdrücklich im Angebot angegeben.
2.
Van Den Akker Bureaus ist nur dann an ein Angebot gebunden, wenn dessen Annahme vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt wird.
Van Den Akker Bureaus hat jedoch das Recht, einen Vertrag mit einem potentiellen Kunden aus einem für Van Den Akker Bureaus wichtigen Grund abzulehnen.
3.
Das Angebot enthält eine Beschreibung der angebotenen Arbeiten.
Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Auftraggeber in der Lage ist, das Angebot angemessen zu beurteilen.
Offensichtliche Fehler oder Irrtümer im Angebot sind für Van Den Akker Bureaus nicht bindend. Abbildungen und/oder spezifische Daten (insbesondere gezeigte und/oder zur Verfügung gestellte Modelle, Beispiele der Unterlagen sowie Angaben zu Farben, Kapazitäten, Funktionalitäten, Abmessungen und andere Beschreibungen in Broschüren und Werbematerial) im Angebot sind lediglich ein Hinweis und können keinen Grund für eine Entschädigung oder die Auflösung des Vertrags darstellen.
Geringfügige Abweichungen, die in der Branche zulässig sind, sind zulässig und stellen keinen Grund für die Auflösung des Vertrages dar.
4.
Wenn das Angebot auf vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen beruht und sich diese Informationen als unvollständig und/oder unrichtig erweisen oder diese Informationen nachträglich geändert werden, hat Van Den Akker Bureaus das Recht, die im Angebot genannten Tarife, Lieferfristen und/oder Preise an anzupassen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geänderten Umstände zu akzeptieren und die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
5.
Angebote gelten nicht automatisch für Folgebestellungen oder Nachbestellungen.
6.
Die im Angebot von Van Den Akker Bureaus angegebenen Lieferzeiten, Fristen und Stunden sind Richtwerte und berechtigen den Auftraggeber bei Überschreitung nicht zur Auflösung oder zum Schadenersatz, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
7.
Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Van Den Akker Bureaus nicht dazu, einen Teil der im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Gegenstände zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises zu liefern.
Artikel 4 - Abschluss des Abkommens
1.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von Van Den Akker Bureaus durch Bezahlung des betreffenden Produkts annimmt, oder wenn der Kunde ein Angebot oder eine Offerte von Van Den Akker Bureaus annimmt und die Anzahlung leistet.
2.
Wenn der Kunde das Angebot angenommen hat, indem er Van Den Akker Bureaus einen Auftrag erteilt hat, wird Van Den Akker Bureaus den Auftrag des Kunden schriftlich per E-Mail bestätigen.
Jedes Angebot ist maximal 14 Tage lang gültig (es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart), danach kann Van Den Akker Bureaus nicht mehr an ein Angebot gebunden werden.
3.
Van Den Akker Bureaus ist nicht an ein Angebot gebunden, wenn der Kunde vernünftigerweise erwarten konnte oder hätte verstehen können oder müssen, daß das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält.
Der Kunde kann aus diesem Fehler oder Irrtum keine Rechte ableiten.
4.
Ein Angebot ist nur gültig, wenn es von Van Den Akker Bureaus schriftlich gegenüber dem Auftraggeber abgegeben wurde.
Das Angebot verfällt, wenn das Produkt oder die Arbeit, auf die sich das Angebot bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
5.
Van Den Akker Bureaus hat das Recht, einen Vertrag mit einem potentiellen Kunden aus einem für Van Den Akker Bureaus triftigen Grund abzulehnen.
6.
Wenn mehrere Kunden gemeinsam einen Vertrag mit Van Den Akker Bureaus abschließen, haftet jeder Kunde gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der Verpflichtungen durch jeden Kunden und die Kunden gemeinsam.
6.
Für Kunden, die Unternehmer sind, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Der Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, sein Widerrufsrecht innerhalb der gesetzlichen Frist geltend zu machen.
Im Falle des Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, das Produkt und dessen Verpackung sorgfältig zu behandeln.
Er darf die Ware nur auspacken oder in Gebrauch nehmen, soweit dies zur Feststellung der Art, Beschaffenheit und Funktionsweise der Ware erforderlich ist.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Produkts trägt der Kunde.
7.
Produkte, die aufgrund von Sonderanfertigungen nicht zurückgenommen werden können, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Dies wird ausdrücklich im Angebot angegeben.
Artikel 5 - Dauer des Abkommens
1.
Der Vertrag wird für die im Angebot angegebene Dauer geschlossen, sofern nicht anders vereinbart.
2.
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen.
Wenn mit der Ausführung des Vertrags bereits begonnen wurde und der Auftraggeber den Vertrag kündigt, schuldet der Auftraggeber den für die gesamten Arbeiten geltenden Preis abzüglich der Einsparungen, die sich für Van Den Akker Bureaus aus der Kündigung ergeben, gegen Lieferung der bereits ausgeführten Arbeiten durch Van Den Akker Bureaus.
Wenn der Preis von den tatsächlichen Kosten von Van Den Akker Bureaus abhängt, wird der vom Auftraggeber zu zahlende Preis auf der Grundlage der entstandenen Kosten, der geleisteten Arbeit und des Gewinns, den Van Den Akker Bureaus mit der gesamten Arbeit erzielt hätte, berechnet.
3.
Jede Partei kann den Vertrag wegen einer zurechenbaren Leistungsstörung kündigen, wenn die andere Partei schriftlich in Verzug gesetzt und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung ihrer Pflichten gesetzt wurde und sie diese Pflichten nicht zurechenbar erfüllt. Dies gilt auch für die Zahlungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
4.
Sowohl der Auftraggeber als auch Van Den Akker Bureaus können den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise schriftlich kündigen, wenn eine der Parteien in Zahlungsaufschub gerät, der Konkurs beantragt wird oder das betreffende Unternehmen in Liquidation geht.
Wenn eine der oben genannten Situationen eintritt, ist Van Den Akker Bureaus niemals verpflichtet, bereits erhaltene Gelder zurückzuerstatten und/oder Schadenersatz zu leisten.
Van Den Akker Bureaus ist berechtigt, auch noch nicht bezahlte Sachen zurückzunehmen und behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen.
5.
Stirbt Van Den Akker Bureaus oder wird sie nach Abschluss des Vertrages dauerhaft arbeitsunfähig, kann jede der Parteien den Vertrag kündigen, sofern sie in Anbetracht der Art des Vertrages aus dem Tod oder der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit ein angemessenes Interesse an der Kündigung ableiten kann.
Der Auftraggeber schuldet für die bereits geleistete Arbeit und die entstandenen Kosten eine nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung aller Umstände zu bestimmende Vergütung, gegebenenfalls an die Erben oder Rechtsnachfolger von Van Den Akker Bureaus.
6.
Wenn ein bereits anberaumter Termin vom Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden vor dem Anfangsdatum abgesagt wird, ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, dem Auftraggeber die dafür reservierte Zeit auf der Grundlage des festgelegten Stundensatzes sowie die bereits für die Erfüllung des Vertrags angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.
7.
Wenn der Auftraggeber einen bereits abgeschlossenen Vertrag über die Herstellung von Möbeln storniert, werden die folgenden Kosten in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung bis zu einem Monat vor dem Beginn der Arbeiten werden dem Auftraggeber 20% der Angebotssumme in Rechnung gestellt.
Bei einer Stornierung bis zu drei Wochen vor dem Starttermin werden 50% der Angebotssumme in Rechnung gestellt, und bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor dem Starttermin werden 75% der Angebotssumme in Rechnung gestellt.
Van Den Akker Bureaus ist jederzeit berechtigt, höhere Kosten in Rechnung zu stellen, wenn ihr bei der Ausführung des Vertrages mehr Kosten entstanden sind.
8.
Der Auftraggeber haftet selbst gegenüber Dritten für die Folgen der Stornierung und stellt Van Den Akker Bureaus von den sich daraus ergebenden Ansprüchen dieser Dritten frei.
Artikel 6 - Zusätzliche und weniger Arbeiten und Änderungen
1.
Wenn sich während der Ausführung des Vertrages herausstellt, dass der Vertrag geändert und/oder ergänzt werden muss, oder auf Wunsch des Auftraggebers weitere Arbeiten erforderlich sind, um das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis zu erzielen, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese zusätzlichen Arbeiten gemäß dem vereinbarten Tarif zu vergüten.
Van Den Akker Bureaus ist nicht verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen, und kann vom Auftraggeber verlangen, zu diesem Zweck einen Zusatzvertrag abzuschließen.
2.
Wenn für die Arbeiten ein Festpreis vereinbart wurde, wird Van Den Akker Bureaus den Auftraggeber über die zusätzlichen Kosten oder finanziellen Folgen der zusätzlichen Arbeiten informieren.
3.
Wenn und soweit für die Ausführung bestimmter Arbeiten ein Festpreis vereinbart wurde und die Ausführung dieser Arbeiten zu zusätzlichen Arbeiten führt, die vernünftigerweise nicht als im Festpreis enthalten angesehen werden können,
oder der Preis infolge unrichtiger Angaben des Auftraggebers, die für die Festlegung des Preises wichtig sind, erhöht werden muß (es sei denn, Van Den Akker Bureaus hätte die Unrichtigkeit der Angaben vor der Festlegung des Preises feststellen müssen), ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, diese Kosten nach Rücksprache mit dem Auftraggeber dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
4.
Bei versteckten Mängeln oder zumindest unvorhergesehenen Umständen, wie z.B. Asbest und Holzfäule, ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, dafür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Umstände zu zusätzlichen Arbeiten führen.
5.
Preisänderungen infolge einer Vertragsänderung oder aufgrund von Gesetzen und Vorschriften müssen vom Kunden erstattet werden.
Artikel 7 - Preise und Zahlung
1.
Die Bezahlung eines vom Kunden im Webshop gekauften Produkts sollte vorzugsweise im Voraus in der Währung erfolgen, in der es mit der angegebenen Methode in Rechnung gestellt wurde.
2.
Beim Kauf des Produkts über den Marktplatz ist die Zahlung bei Lieferung des Produkts zu leisten.
3.
Wenn Van Den Akker Bureaus für den Kunden maßgefertigte Möbel herstellt, muss der Kunde eine Anzahlung leisten, und der Restbetrag wird dem Kunden bei Lieferung in Rechnung gestellt.
4.
Der Auftraggeber kann aus einem im Voraus erstellten Kostenvoranschlag keinerlei Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wenn es sich bei dem angegebenen Preis um einen Richtpreis handelt, kann dieser Richtpreis während der Ausführung des Vertrages angepasst werden, es sei denn, Van Den Akker Bureaus hat den Auftraggeber so rechtzeitig wie möglich vor der Wahrscheinlichkeit einer weiteren Überschreitung gewarnt und ihm die Möglichkeit gegeben, die Arbeiten zu begrenzen oder zu vereinfachen.
Van Den Akker Bureaus wird im Rahmen des Zumutbaren an der Begrenzung oder Vereinfachung mitwirken.
Dies gilt auch, wenn der Preis von der geschätzten Dauer für die Ausführung der Arbeiten abhängt.
5.
Wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses (oder des Kostenvoranschlags) und dessen Ausführung (Kosten) für Van Den Akker Bureaus preissteigernde Umstände aufgrund von Gesetzen und Vorschriften eintreten,
Preisänderungen bei den von Van Den Akker Bureaus beauftragten Dritten oder Lieferanten oder Preisänderungen bei den erforderlichen Halbfabrikaten, Materialien, Teilen oder Währungsschwankungen, Ein- und Ausfuhrzöllen (sowohl im In- als auch im Ausland), Versand- und/oder Lieferkosten, Löhnen, Arbeitgeberabgaben und/oder (Sozial-)Beiträgen e.d.,
Van Den Akker Bureaus ist berechtigt, den vereinbarten Preis oder das vereinbarte Honorar entsprechend zu erhöhen und dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
6.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vereinbarte Anzahlung innerhalb der angegebenen Frist zu leisten, bevor Van Den Akker Bureaus mit der Ausführung des Vertrags beginnt.
In jedem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten für die Materialien im Voraus zu erstatten.
7.
Besteht eine periodische Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers, so ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, die geltenden Preise und Tarife (nur) gemäß den Bedingungen des Vertrags schriftlich anzupassen, wobei eine Frist von mindestens 3 Monaten nach Vertragsabschluss einzuhalten ist, in der die Preise nicht erhöht werden.
Im Falle von Preiserhöhungen innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen.
Wenn der Auftraggeber Van Den Akker Bureaus nicht innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Preisänderung mitgeteilt hat, dass er von seiner Auflösungsbefugnis Gebrauch machen will, kann sich Van Den Akker Bureaus berechtigterweise auf die Tatsache berufen, dass der Auftraggeber der Preisänderung zugestimmt hat.
8.
Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Betrag innerhalb der letzten Zahlungsfrist von 30 Tagen zu zahlen.
9.
Der Auftraggeber zahlt diese Kosten pauschal ohne Aufschub, Abzug und/oder Aufrechnung auf das ihm mitgeteilte Konto von Van Den Akker Bureaus.
Der Auftraggeber kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Van Den Akker Bureaus eine weitere Frist für die Zahlung des geschuldeten Betrags vereinbaren.
10.
Van Den Akker Bureaus ist berechtigt, alle vom Auftraggeber bereits gezahlten Beträge mit der vom Auftraggeber geschuldeten (ausstehenden) Vergütung zu verrechnen.
11.
Bei Streitigkeiten zwischen den Parteien über die Anzahl der aufgewendeten und/oder in Rechnung gestellten Stunden ist die Stundenerfassung von Van Den Akker Bureaus verbindlich, es sei denn, der Auftraggeber kann mit überzeugenden Beweisen das Gegenteil beweisen.
12.
Wenn und soweit bei der Ausführung des Vertrags zusätzliche Kosten anfallen und/oder ein erhöhtes Risiko (nach Ansicht von Van Den Akker Bureaus) besteht, hat der Auftraggeber dafür einen Zuschlag zu vergüten.
1.
Wenn die Kundin ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt und diese nicht innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist von 30 Tagen erfüllt hat, ist die Kundin als Unternehmerin von Rechts wegen in Verzug.
Die Kundin, die Verbraucherin ist, erhält zunächst eine schriftliche Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt der Mahnung, um ihrer Zahlungsverpflichtung noch nachzukommen, mit Angabe der außergerichtlichen Kosten, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht innerhalb dieser Frist nachkommt, bevor sie in Verzug gerät.
2.
Ab dem Datum, an dem der Mandant in Verzug ist, wird Van Den Akker Bureaus ohne weitere Inverzugsetzung die gesetzlichen (Handels-)Zinsen ab dem ersten Tag des Verzugs bis zur vollständigen Zahlung und den Ersatz der außergerichtlichen Kosten gemäß Artikel 6:96 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs fordern, die gemäß der Staffelung der Verordnung über den Ersatz der außergerichtlichen Inkassokosten vom 1. Juli 2012 zu berechnen sind.
3.
Wenn Van Den Akker Bureaus mehr oder höhere Kosten aufgewendet hat, die vernünftigerweise notwendig sind, sind diese Kosten erstattungsfähig.
Die entstandenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers.
4.
Van Den Akker Bureaus hat das Recht, den Vertrag ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen oder seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, bis die Zahlung bei Van Den Akker Bureaus eingegangen ist oder der Kunde eine angemessene Sicherheit dafür geleistet hat, falls der Kunde in Verzug ist.
5.
Auch wenn Van Den Akker Bureaus vor dem Zahlungsverzug des Kunden berechtigte Gründe hat, an der Kreditwürdigkeit des Kunden zu zweifeln, ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, den Vertrag ohne schriftliche Erklärung oder gerichtliche Intervention aufzulösen.
Artikel 9 - Ausführung der Arbeiten
1.
Van Den Akker Bureaus wird sich bemühen, den Vertrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, die von einem guten Auftragnehmer verlangt werden kann.
Alle Arbeiten werden auf der Grundlage einer Verpflichtung zur bestmöglichen Leistung ausgeführt, es sei denn, dass ein Ergebnis ausdrücklich schriftlich vereinbart und im Einzelnen beschrieben wurde.
Van Den Akker Bureaus garantiert unter keinen Umständen, dass die ausgeführten Arbeiten und/oder die von ihr gelieferten Sachen für den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck geeignet sind.
2.
Bei der Ausführung der Arbeiten ist Van Den Akker Bureaus nicht verpflichtet, die Anweisungen des Auftraggebers zu befolgen, wenn diese den Inhalt oder den Umfang der vereinbarten Arbeiten verändern.
Wenn die Anweisungen für Van Den Akker Bureaus zusätzliche Arbeit zur Folge haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, Van Den Akker Bureaus die zusätzlichen oder zusätzlichen Kosten entsprechend zu vergüten.
Alle Anweisungen, Weisungen, Ratschläge usw. gelten als mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers erteilt, wenn sie von Mitarbeitern, Untergebenen und/oder vom Auftraggeber beauftragten Dritten erteilt wurden. Schäden, die sich aus der unbefugten oder über den Rahmen dieser Anweisungen usw. hinausgehenden Ausführung ergeben, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
3.
Van Den Akker Bureaus holt keine Genehmigungen oder andere Dokumente und Zustimmungen ein, die von Regierungen oder anderen Stellen vorgeschrieben sind oder nicht.
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Einholung der erforderlichen Genehmigungen und/oder Zustimmungen verantwortlich.
Schäden und/oder Verzögerungen, die sich aus dem Fehlen dieser Genehmigungen ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
Der Auftraggeber entschädigt Van Den Akker Bureaus ausdrücklich für alle (Folge-)Schäden, die sich aus dem Fehlen von Genehmigungen und Zustimmungen ergeben.
Van Den Akker Bureaus wird den (Folge-)Schaden dem Auftraggeber in Rechnung stellen, der verpflichtet ist, Van Den Akker Bureaus den Schaden zu ersetzen.
4.
Van Den Akker Bureaus ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.
5.
Van Den Akker Bureaus hat das Recht, für sein Unternehmen zu werben, wenn es in den Räumlichkeiten des Auftraggebers tätig ist.
6.
Wenn die Arbeiten auf Wunsch des Auftraggebers ausgesetzt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf erste Aufforderung von Van Den Akker Bureaus die sofort fällige Vergütung für die bereits ausgeführten Arbeiten und die zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu zahlen.
Darüber hinaus ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, dem Auftraggeber alle Kosten in Rechnung zu stellen, die ihm durch die Aussetzung entstanden sind (dazu gehören auch die reservierten Stunden).
7.
Wenn die Erfüllung des Vertrages nach dem Zeitraum der Aussetzung nicht wieder aufgenommen werden kann, ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention durch eine schriftliche Erklärung an den Auftraggeber sofort zu beenden.
Im Falle der Wiederaufnahme der Erfüllung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, alle Van Den Akker Bureaus durch die Wiederaufnahme entstandenen Kosten in vollem Umfang zu tragen.
8. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass:
Alle Informationen, Daten und Unterlagen (einschließlich Zeichnungen, Übersichten und mehr), die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, werden Van Den Akker Bureaus rechtzeitig und in der von Van Den Akker Bureaus gewünschten Weise zur Verfügung gestellt;
Der Arbeitsort befindet sich in einem solchen Zustand, dass Van Den Akker Bureaus seine Arbeiten und/oder die Lieferung der Produkte ungehindert durchführen und/oder fortsetzen kann;
9.
Wenn der Auftraggeber die in diesem Artikel genannten Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllt, ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt hat.
Die Kosten im Zusammenhang mit der Verzögerung und/oder die Kosten für die Ausführung zusätzlicher Arbeiten oder andere sich daraus ergebende Folgen gehen auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.
10.
Wenn der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt und Van Den Akker Bureaus es unterlässt, die Einhaltung der Verpflichtungen vom Auftraggeber zu verlangen, hat dies keinen Einfluss auf das Recht von Van Den Akker Bureaus, die Einhaltung der Verpflichtungen zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen.
11.
Das von den Arbeiten stammende Baumaterial, das der Auftraggeber zu behalten erklärt hat, wird von ihm entfernt.
Alle anderen Baumaterialien werden von Van Den Akker Bureaus entfernt, unbeschadet einer eventuellen Haftung des Auftraggebers.
1.
Van Den Akker Bureaus kann auf Wunsch Ratschläge, Aktionspläne, Berichte und/oder Meldungen zugunsten der Dienststelle erstellen.
Deren Inhalt ist unverbindlich und hat nur beratenden Charakter, aber Van Den Akker Bureaus wird die ihr obliegenden Sorgfaltspflichten beachten.
Der Kunde entscheidet selbst und in eigener Verantwortung, ob er den Ratschlägen folgt.
2.
Von Van Den Akker Bureaus erteilte Ratschläge, in welcher Form auch immer, sind niemals als verbindlicher Rat anzusehen.
3.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erste Aufforderung von Van Den Akker Bureaus die von ihm unterbreiteten Vorschläge zu beurteilen.
Wenn sich die Arbeit von Van Den Akker Bureaus verzögert, weil der Auftraggeber eine Beurteilung nicht oder nicht rechtzeitig zu einem von Van Den Akker Bureaus unterbreiteten Vorschlag abgibt, trägt der Auftraggeber jederzeit die Verantwortung für die sich daraus ergebenden Folgen, wie z.B. eine Verzögerung.
4.
Die Art der Dienstleistung bringt es mit sich, dass das Ergebnis jederzeit von externen Faktoren abhängt, die die Berichte und Ratschläge von Van Den Akker Bureaus beeinflussen können, wie z.B. die Qualität, Korrektheit und rechtzeitige Lieferung der erforderlichen Informationen und Daten des Kunden und seiner Mitarbeiter.
Der Auftraggeber bürgt für die Qualität und für die rechtzeitige und korrekte Lieferung der erforderlichen Daten und Informationen.
5.
Der Auftraggeber hat Van Den Akker Bureaus vor Beginn der Arbeiten schriftlich alle Umstände mitzuteilen, die von Interesse sind oder sein können, einschließlich aller Punkte und Prioritäten, die der Auftraggeber zu beachten wünscht.
Artikel 11 - Lieferung der Produkte
1.
Der Lieferort ist die Wohnanschrift, die der Kunde Van Den Akker Bureaus mitgeteilt hat.
2.
Wenn sich der Beginn, der Fortgang oder die (Weiter-)Lieferung des Vertrags verzögert, weil der Auftraggeber beispielsweise nicht oder nicht rechtzeitig alle verlangten Informationen erteilt hat, nicht ausreichend mitarbeitet, die (Voraus-)Zahlung nicht rechtzeitig bei Van Den Akker Bureaus eingegangen ist oder eine Verzögerung aufgrund anderer Umstände eintritt, die Van Den Akker Bureaus nicht zu vertreten hat, ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, eine angemessene Verlängerung der (Weiter-)Lieferfrist zu verlangen.
Alle vereinbarten (Nach-)Lieferfristen sind niemals Fristen.
Der Auftraggeber hat Van Den Akker Bureaus schriftlich in Verzug zu setzen und ihr eine angemessene Frist einzuräumen, um noch (vollständig) liefern zu können.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung infolge der Verzögerung.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, auch wenn sie ihm früher oder später als vereinbart angeboten werden.
4.
Wenn der Auftraggeber die Annahme verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern.
5.
Wenn die Produkte von Van Den Akker Bureaus geliefert werden.
Van Den Akker Bureaus wird dem Kunden immer die Lieferkosten in Rechnung stellen, auch wenn der Kunde das Produkt noch nicht bezahlt hat.
Diese werden dann gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
6.
Wenn Van Den Akker Bureaus im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages Informationen vom Auftraggeber benötigt, beginnt die Lieferfrist erst, wenn der Auftraggeber Van Den Akker Bureaus alle für die Erfüllung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat.
7.
Wenn Van Den Akker Bureaus eine Lieferfrist angegeben hat, gilt diese als Richtwert.
Für Lieferungen außerhalb der Niederlande gelten längere Lieferfristen.
8.
Van Den Akker Bureaus ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, der Vertrag sieht etwas anderes vor oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert.
Van Den Akker Bureaus ist berechtigt, die so gelieferten Waren gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 12 - Verpackung und Transport Produkte
1.
Van Den Akker Bureaus verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber, die zu liefernden Sachen ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Gebrauch in gutem Zustand ihren Bestimmungsort erreichen.
2.
Alle Lieferungen verstehen sich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, einschließlich Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Verpackung und Verpackungsmaterial.
3.
Die Annahme des Gutes ohne Vermerk auf dem Frachtbrief oder der Empfangsbescheinigung gilt als Beweis dafür, dass die Verpackung zum Zeitpunkt der Ablieferung in gutem Zustand war.
Artikel 13 - Prüfung, Beschwerden Produkte
1.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte, zu prüfen (oder prüfen zu lassen), jedoch nur in dem Umfang, der erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behält.
Dabei hat der Kunde zu prüfen, ob das gelieferte Produkt in Qualität und Quantität dem Vertrag entspricht und die Produkte die für sie im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen erfüllen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, selbst zu prüfen und sich zu informieren, wie das Produkt zu verwenden ist, und im Falle der persönlichen Verwendung das Produkt gemäß der Gebrauchsanweisung zu testen.
Van Den Akker Bureaus übernimmt keine Haftung für die unsachgemäße Verwendung des Produkts durch den Kunden.
3.
Alle sichtbaren Mängel oder Fehlmengen müssen Van Den Akker Bureaus nach der Lieferung schriftlich unter[email protected] mitgeteilt werden.
Der Kunde hat dazu eine Frist von 14 Tagen nach der Lieferung.
Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen müssen innerhalb von 14 Tagen nach der Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung an gemeldet werden.
Wird das Produkt durch unsachgemäße Handhabung durch den Kunden selbst beschädigt, haftet der Kunde für die Wertminderung des Produkts.
4.
Im Falle einer rechtzeitigen Reklamation im Sinne des vorigen Absatzes bleibt der Kunde verpflichtet, die gekauften Sachen zu bezahlen.
Wenn der Kunde mangelhafte Sachen zurücksenden will, geschieht dies nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Van Den Akker Bureaus auf die von Van Den Akker Bureaus angegebene Weise.
5.
Wenn der Kunde, der Verbraucher ist, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er das Produkt und das gesamte Zubehör so weit wie möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung an Van Den Akker Bureaus zurückzusenden, und zwar gemäß den Rücksendeanweisungen von Van Den Akker Bureaus.
Die direkten Kosten der Rücksendung gehen auf Rechnung und Risiko des Kunden.
Wenn es sich um Sonderanfertigungen handelt, ist das Widerrufsrecht für den Kunden als Verbraucher ausgeschlossen.
6.
Van Den Akker Bureaus ist berechtigt, eine Untersuchung der Echtheit und des Zustands der zurückgesandten Produkte zu veranlassen, bevor eine Rückerstattung vorgenommen wird.
7.
Erstattungen an den Kunden werden so schnell wie möglich bearbeitet, können aber bis zu 14 Tage nach Eingang der Auflösungserklärung des Kunden dauern.
Die Rückerstattung erfolgt auf die zuvor angegebene Kontonummer.
8.
Macht der Kunde von seinem Reklamationsrecht Gebrauch, so ist er als Unternehmer nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtung auszusetzen oder offene Rechnungen zu verrechnen.
9.
Wenn die Lieferung nicht vollständig ist und/oder wenn ein oder mehrere Produkte fehlen und dies Van Den Akker Bureaus zuzuschreiben ist, wird Van Den Akker Bureaus nach einer entsprechenden Aufforderung durch den Kunden entweder das/die fehlende(n) Produkt(e) nachsenden oder die restliche Bestellung stornieren.
Die Entgegennahme der Produkte ist in dieser Hinsicht maßgeblich.
Der Schaden, den der Auftraggeber infolge des (unterschiedlichen) Umfangs der Lieferung erleidet, kann von Van Den Akker Bureaus nicht erstattet werden.
Artikel 14 - Gebrauchtwaren
1.
Der Kunde, der ein Unternehmer ist, ist verpflichtet, das Produkt unmittelbar nach dem Kauf zu prüfen, ob es dem Vertrag entspricht.
Van Den Akker Bureaus gibt ausdrücklich keine Garantie auf gebrauchte Produkte.
Van Den Akker Bureaus erklärt, dass das Produkt bis zu dem Zeitpunkt, an dem es das Lager verlässt, ordnungsgemäß geprüft worden ist. Der Kunde kann aus einem mangelhaften Produkt, dessen Mängel im Angebot angegeben sind, keine Rechte ableiten.
2.
Ist der Kunde ein Verbraucher, so hat dieser Anspruch auf Ersatz des Produkts, wenn der Verdacht besteht, dass das Produkt bei der Lieferung nicht dem Vertrag entsprochen hat, wenn die Abweichung vom Vereinbarten innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach der Lieferung offensichtlich wird, es sei denn, die Art des Produkts oder die Art der Abweichung stehen dem entgegen.
Das Vorgenannte ändert nichts daran, dass Van Den Akker Bureaus nicht für die Eignung der Produkte für eine individuelle Anwendung durch den Kunden verantwortlich ist.
Der Kunde hat die Vorschriften und Anweisungen von Van Den Akker Bureaus zu befolgen. Der Kunde hat die Vorschriften und Anweisungen von Van Den Akker Bureaus zu befolgen.
3.
Wenn die zu liefernden Sachen diesen Garantien nicht entsprechen, wird Van Den Akker Bureaus innerhalb einer angemessenen Frist nach deren Erhalt nach Wahl von Van Den Akker Bureaus die Sache ersetzen oder für eine Reparatur sorgen.
Im Falle des Austauschs verpflichtet sich der Kunde bereits jetzt, die ausgetauschte Sache an Van Den Akker Bureaus zurückzusenden und das Eigentum an Van Den Akker Bureaus zu übertragen.
4.
Die hier genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäßen oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist oder wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung von Van Den Akker Bureaus Änderungen an der Sache vorgenommen haben oder versucht haben, Änderungen an der Sache vorzunehmen, oder wenn die Sache für Zwecke verwendet wurde, für die sie nicht bestimmt ist, oder wenn sie unter ungewöhnlichen Umständen verwendet wurde.
1.
Wenn sich der Beginn, der Fortgang oder die (Ab-)Lieferung der Arbeiten verzögert, weil der Auftraggeber beispielsweise nicht oder nicht rechtzeitig alle verlangten Informationen erteilt hat, nicht ausreichend mitarbeitet, die (Voraus-)Zahlung nicht rechtzeitig bei Van Den Akker Bureaus eingegangen ist oder aufgrund anderer Umstände, die auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers gehen, ist Van Den Akker Bureaus zu einer angemessenen Verlängerung der (Ab-)Lieferfrist berechtigt.
Alle vereinbarten (Liefer-)Termine sind niemals Fristen. Der Auftraggeber muss Van Den Akker Bureaus schriftlich in Verzug setzen.
Die angegebenen Fristen sind in keinem Fall fatale Fristen.
2.
Alle Schäden und zusätzlichen Kosten, die sich aus einer Verspätung aufgrund einer in Absatz 1 genannten Ursache ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers und können dem Auftraggeber von Van Den Akker Bureaus in Rechnung gestellt werden.
3.
Der Versand und/oder der Transport der bestellten Sachen erfolgt auf die vom Lieferanten von Van Den Akker Bureaus bestimmte Weise, jedoch auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Ab dem Zeitpunkt der Lieferung am vereinbarten Ort geht die gelieferte Sache auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf erste Aufforderung von Van Den Akker Bureaus bei der Lieferung voll mitzuwirken.
Die Annahme der Waren von Van Den Akker Bureaus durch den Kunden gilt als Beweis dafür, dass die Waren in gutem Zustand empfangen wurden, es sei denn, dass ein Schaden ausdrücklich auf der Empfangsquittung vermerkt ist.
4.
Im Falle einer stufenweisen Ausführung oder wenn der Kunde seine Zustimmung erteilen muss, ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, die Ausführung des Vertrages bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, zu dem der Kunde seine Zustimmung erteilt hat.
Die Frist für die Erteilung der Zustimmung beträgt 14 Kalendertage.
Wenn der Auftraggeber seine Zustimmung nicht innerhalb dieser Frist erteilt hat, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber stillschweigend mit der Ausführung der Arbeiten einverstanden ist.
5.
Van Den Akker Bureaus bemüht sich nach Kräften, die Arbeiten innerhalb der vereinbarten Frist auszuführen, soweit dies in zumutbarer Weise von ihr verlangt werden kann.
6.
Wenn von Arbeitstagen die Rede ist, sind damit alle (arbeitsfähigen) Kalendertage mit Ausnahme der anerkannten nationalen Feiertage und Wochenenden gemeint.
7.
Der Auftraggeber trägt eine unabhängige Verantwortung für die Verwaltung, Nutzung und Wartung der von Van Den Akker Bureaus hergestellten und/oder gelieferten Sachen.
8.
Wenn Van Den Akker Bureaus mitgeteilt hat, dass das Werk ablieferungsbereit ist, und der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer angemessenen Frist prüft und es mit oder ohne Vorbehalt abnimmt oder in Gebrauch nimmt, bearbeitet oder bearbeiten lässt, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber das Werk stillschweigend abgenommen hat.
Geringfügige Mängel, die während des Wartungszeitraums behoben werden können, sind kein Grund für die Verweigerung der Abnahme des Werks, wenn dies der Nutzung nicht entgegensteht.
Nach der Abnahme gilt das Werk als geliefert.
9.
Nach der Lieferung geht das Werk auf das Risiko des Auftraggebers über.
Er bleibt daher für den Preis haftbar, ungeachtet des Untergangs oder der Verschlechterung des Werks aufgrund einer nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ursache.
10.
Van Den Akker Bureaus haftet nicht für Mängel, die der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung vernünftigerweise hätte entdecken müssen, es sei denn, Van Den Akker Bureaus hat vorsätzlich oder absichtlich fahrlässig gehandelt.
11.
Van Den Akker Bureaus ist berechtigt, die Arbeiten in Teilen zu liefern und/oder auszuführen, wobei jede Teillieferung und/oder Teilleistung gesondert in Rechnung gestellt werden kann.
1.
Wenn vereinbart, führt Van Den Akker Bureaus die Wartung oder Reparaturen durch.
Der Umfang der Wartungsverpflichtung erstreckt sich auf das, was von den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist.
Van Den Akker Bureaus informiert den Auftraggeber über alle Umstände, die die (Verfügbarkeit) der Wartung beeinflussen können.
2.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Van Den Akker Bureaus eventuelle Mängel, Fehler oder andere Störungen schriftlich mitzuteilen, woraufhin Van Den Akker Bureaus die Mängel so schnell wie möglich und nach bestem Wissen und Gewissen beheben und/oder Verbesserungen vornehmen wird.
Falls gewünscht, ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, zunächst provisorische Lösungen anzuwenden, woraufhin in Absprache mit dem Auftraggeber eine strukturelle Lösung ausgearbeitet und umgesetzt werden kann.
3.
Der Kunde ist verpflichtet, Van Den Akker Bureaus auf erstes Anfordern seine Mitarbeit zu gewähren.
1.
Van Den Akker Bureaus ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:
der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;
Van Den Akker Bureaus befürchtet nach Abschluss des Vertrages aus guten Gründen, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
Der Kunde wurde beim Abschluss des Vertrags aufgefordert, eine Sicherheit oder eine Anzahlung für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Zahlung wird nicht geleistet oder ist unzureichend;
Wenn Van Den Akker Bureaus aufgrund einer Verzögerung seitens des Auftraggebers nicht mehr verpflichtet werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen, ist Van Den Akker Bureaus berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages in seiner derzeitigen Form von Van Den Akker Bureaus vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
2.
Wenn die Auflösung dem Auftraggeber zuzuschreiben ist, hat Van Den Akker Bureaus Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Auftraggeber.
3.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags durch Van Den Akker Bureaus werden sich die Parteien über die Übertragung der noch auszuführenden Arbeiten an Dritte verständigen, wenn die Beendigung dem Auftraggeber zuzurechnen ist.
Die Kosten der Übertragung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Van Den Akker Bureaus wird den Auftraggeber, soweit möglich, im Voraus über diese Kosten informieren.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Kosten innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
1.
Jede Garantie muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Die Garantien gehen nie über das hinaus, was ausdrücklich vereinbart wurde.
2.
Van Den Akker Bureaus wird die Arbeiten gemäß den in der Branche geltenden Normen ausführen.
Wenn dadurch eine Garantie gegeben wird, beschränkt sich diese auf das, was ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, und nur insoweit, als die Garantie von den Lieferanten erhalten wurde.
Während der Garantiezeit garantiert Van Den Akker Bureaus die einwandfreie und übliche Qualität des gelieferten Werks oder der gelieferten Arbeiten.
3.
Der Kunde kann sich nur dann auf die von Van Den Akker Bureaus gewährte Garantie berufen, wenn er seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
4.
Wenn sich der Auftraggeber berechtigterweise auf eine vereinbarte Garantie beruft, ist Van Den Akker Bureaus verpflichtet, eine kostenlose Reparatur oder einen kostenlosen Ersatz der (gelieferten) Sachen vorzunehmen.
Wenn darüber hinaus ein zusätzlicher Schaden entsteht, finden die geltenden Haftungsbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung.
5.
Die Garantie erlischt, sobald die Garantiefrist abgelaufen ist, die Garantieverpflichtung erloschen ist, der Auftraggeber selbst Änderungen an der gelieferten Sache vornimmt oder vornehmen lässt und/oder die gelieferte Sache nach Ansicht von Van Den Akker Bureaus unsachgemäß verwendet, behandelt oder instand hält.
6.
Für die Produkte, die mit Herstellergarantie verkauft und geliefert werden, gelten nur die von diesem Lieferanten festgelegten Garantiebestimmungen.
7.
Van Den Akker Bureaus garantiert, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, der Brauchbarkeit und/oder Tauglichkeit und den gesetzlichen Vorschriften zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechen.
Dies gilt auch, wenn die zu liefernden Sachen für eine Verwendung im Ausland bestimmt sind und der Auftraggeber Van Den Akker Bureaus bei Vertragsabschluss ausdrücklich und schriftlich über eine solche Verwendung informiert hat.
Die Gefahr des Diebstahls und des Verlusts, der Unterschlagung oder der Beschädigung von Produkten, Daten, Dokumenten, Software, Dateien und/oder Gegenständen, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrags verwendet, hergestellt oder geliefert werden, geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem sie ihm tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Artikel 20 - Privatsphäre, Datenverarbeitung und Sicherheit
1.
Van Den Akker Bureaus wird die (persönlichen) Daten von Kunden und Nutzern der Website mit Sorgfalt behandeln und nur in Übereinstimmung mit der Datenschutzerklärung verwenden.
Auf Wunsch informiert Van Den Akker Bureaus die betreffende Person.
2.
Ist Van Den Akker Bureaus nach dem Vertrag verpflichtet, für die Sicherheit von Informationen zu sorgen, so hat diese Sicherheit den vereinbarten Spezifikationen und einem Sicherheitsniveau zu entsprechen, das im Hinblick auf den Stand der Technik, die Sensibilität der Daten und die damit verbundenen Kosten nicht unangemessen ist.
Artikel 21 - Eigentumsvorbehalt
1.
Van Den Akker Bureaus liefert alle Produkte oder Sachen unter Eigentumsvorbehalt. Bis der Kunde alle fälligen Beträge vollständig an Van Den Akker Bureaus gezahlt hat, bleiben die gelieferten Sachen Eigentum von Van Den Akker Bureaus.
2.
Van Den Akker Bureaus hat das Recht, die vom Auftraggeber gekauften Produkte oder Sachen zurückzubehalten, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen trotz einer Übertragungs- oder Herausgabepflicht von Van Den Akker Bureaus noch nicht (vollständig) nachgekommen ist.
Nachdem der Auftraggeber seine Verpflichtungen noch nicht erfüllt hat, wird Van Den Akker Bureaus die gekauften Produkte oder Sachen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 20 Arbeitstagen, an den Auftraggeber liefern.
3.
Kosten und andere (Folge-)Schäden, die sich aus der Aufbewahrung der gekauften Produkte ergeben, gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers und sind Van Den Akker Bureaus auf erste Aufforderung des Auftraggebers zu ersetzen.
1.
Van Den Akker Bureaus haftet nicht, wenn sie ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag infolge höherer Gewalt nicht erfüllen kann.
2.
Als höhere Gewalt seitens Van Den Akker Bureaus gelten in jedem Fall, aber nicht ausschließlich:
(i) Höhere Gewalt bei Lieferanten von Van Den Akker Bureaus, (ii) nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen von Lieferanten, (iii) Fehlerhaftigkeit von Waren, Geräten, Software oder Materialien Dritter, (iv) staatliche Maßnahmen, (v) Stromausfall, (vi) Ausfall von Internet-, Datennetz- und Telekommunikationseinrichtungen (z.B. aufgrund von:
Cyberkriminalität und Hacking) oder anderer Natur, (vii) Naturkatastrophen, (viii) Krieg und Terroranschläge,
(ix) allgemeine Verkehrsprobleme, (x) Krankheit und/oder Streiks des Personals von Van Den Akker Bureaus, (xi) Epidemien und/oder Pandemien, die das öffentliche Leben stören, und (xii) andere Situationen, die nach Ansicht von Van Den Akker Bureaus außerhalb ihrer Kontrolle liegen und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
3.
Wenn nach Ansicht von Van Den Akker Bureaus die Ausführung der vereinbarten Arbeiten aufgrund von nassen Witterungsbedingungen, extremer Hitze oder Geländeverhältnissen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder in der vereinbarten Frist erfolgen kann, hat Van Den Akker Bureaus das Recht, die damit zusammenhängenden Arbeiten zu unterbrechen und den Vertrag um die Dauer der nicht geleisteten Tage zu verlängern, ohne dass dadurch eine Haftung entsteht.
4.
Dauert eine Situation höherer Gewalt länger als 2 Monate an, kann der Vertrag von jeder Partei schriftlich gekündigt werden. Wurde bereits eine Leistung aus dem Vertrag erbracht, so wird sie in einem solchen Fall anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien sich gegenseitig eine weitere Leistung schulden.
Artikel 23 - Haftungsbeschränkung
1.
Wenn die Ausführung von Arbeiten durch Van Den Akker Bureaus zu einer Haftung von Van Den Akker Bureaus gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten führt, beschränkt sich diese Haftung auf die von Van Den Akker Bureaus im Zusammenhang mit dem Auftrag in Rechnung gestellten Kosten (einmal der Rechnungswert, ohne Materialkosten, ohne Mehrwertsteuer), es sei denn, der Schaden ist die Folge von Vorsatz oder an Vorsatz grenzender Fahrlässigkeit seitens Van Den Akker Bureaus.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Höchstbetrag des von der Versicherungsgesellschaft pro Schadensfall und Jahr gezahlten Schadensersatzes begrenzt.
2.
Van Den Akker Bureaus haftet nicht für Folgeschäden jeglicher Art, indirekte Schäden, Handelsverluste, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen, Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.
3.
Weist das Werk nach der Ablieferung Mängel auf, für die Van Den Akker Bureaus haftet, so ist Van Den Akker Bureaus Gelegenheit zu geben, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, unbeschadet der Haftung für Schäden, die sich aus der mangelhaften Lieferung ergeben, es sei denn, dass die Kosten der Nachbesserung in einem Missverhältnis zu dem Interesse des Auftraggebers an der Nachbesserung statt des Schadensersatzes stehen.
4.
Im Falle eines Maßschadens haftet Van Den Akker Bureaus nicht für Folgeschäden, einschließlich falscher Bestellungen und/oder Material- und Messfehler.
5.
Wenn die (Folgen) einer mangelhaften Ausführung der Arbeiten auf Mängel oder Untauglichkeit von Sachen zurückzuführen sind, die vom Auftraggeber stammen, gehen die Folgen zu Lasten des Auftraggebers, es sei denn, dass Van Den Akker Bureaus seine Warnpflicht verletzt hat oder auf andere Weise in Bezug auf diese Mängel nicht sachkundig oder sorgfältig war.
Van Den Akker Bureaus haftet auch nicht für die vorzeitige Inbetriebnahme eines Teils oder der Gesamtheit der Arbeiten durch den Auftraggeber.
6.
Schäden, die sich aus der Verwendung der vom Auftraggeber vorgeschriebenen Materialien und/oder der Ausführung eines vom Auftraggeber stammenden Entwurfs ergeben, gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
7.
Van Den Akker Bureaus ist nicht haftbar und/oder verpflichtet, Schäden zu reparieren, die durch den Gebrauch des Produkts entstanden sind. Falls erforderlich, stellt Van Den Akker Bureaus strenge Wartungs- und Gebrauchsanweisungen zur Verfügung, die vom Kunden zu beachten sind.
Alle Schäden an Produkten, die sich aus dem Gebrauch des Produkts ergeben, sind ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen (dazu gehören Gebrauchsspuren, Gebrauchsschäden, Sturzschäden, Licht- und Wasserschäden, Diebstahl, Verlust usw.).
Für Verbraucher gilt eine Einschränkung gemäß Artikel 7:24 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
8.
Van Den Akker Bureaus haftet nicht für Schäden, die sich aus einer Handlung oder Unterlassung infolge von (unvollständigen und/oder falschen) Informationen auf der Website oder auf verlinkten Websites ergeben oder ergeben könnten.
9.
Van Den Akker Bureaus übernimmt keine Garantie für die korrekte und vollständige Übermittlung des Inhalts von E-Mails, die von Van Den Akker Bureaus oder im Namen von Van Den Akker Bureaus verschickt werden, und auch nicht für deren rechtzeitigen Empfang.
10.
Schäden, die sich aus der Bearbeitung von Naturprodukten ergeben, wie z.B. das Schwinden und Ausdehnen von Holz, begründen keine Haftung von Van Den Akker Bureaus, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vor. Die Beseitigung von Schäden, die sich aus der Bearbeitung von gebrauchten Materialien ergeben, gilt als zusätzliche Arbeit.
11.
Alle Ansprüche des Auftraggebers wegen eines Versäumnisses von Van Den Akker Bureaus erlöschen, wenn sie Van Den Akker Bureaus nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Auftraggeber von den Tatsachen, auf die er seine Ansprüche stützt, Kenntnis hatte oder vernünftigerweise hätte haben können, schriftlich und begründet mitgeteilt worden sind.
Die Haftung von Van Den Akker Bureaus erlischt nach einem Jahr nach Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien.
12.
Die Arbeiten können den Verlust von Garantien Dritter, einschließlich Herstellergarantien, zur Folge haben. Van Den Akker Bureaus haftet nicht für den Schaden, der dem Auftraggeber durch den Verlust von Garantieansprüchen gegenüber Dritten entsteht.
1.
Van Den Akker Bureaus und der Kunde verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten, vertraulich zu behandeln.
Die Vertraulichkeit ergibt sich aus dem Vertrag oder aus Informationen, von denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie vertraulich sind.
2.
Wenn Van Den Akker Bureaus aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder eines Gerichtsurteils verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen an einen vom Gesetz oder einem zuständigen Gericht bezeichneten Dritten (mit-)preiszugeben, und Van Den Akker Bureaus sich nicht auf ein Recht auf Geheimhaltung berufen kann, ist Van Den Akker Bureaus zu keinerlei Schadenersatz verpflichtet und ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
3.
Van Den Akker Bureaus und der Auftraggeber verpflichten auch die von ihnen beauftragten Dritten zur Vertraulichkeit.
Artikel 25 - Entschädigung und Richtigkeit der Angaben
1.
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit aller Daten, Informationen, Dokumente und/oder Aufzeichnungen, die er Van Den Akker Bureaus im Rahmen eines Vertrages zur Verfügung stellt.
Auch wenn diese Daten von Dritten stammen, ist der Auftraggeber für sie verantwortlich.
Wenn Van Den Akker Bureaus von Ungenauigkeiten im Auftrag, einschließlich Fehlern oder Mängeln in den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen oder Ausführungsanweisungen, Kenntnis hat oder vernünftigerweise hätte Kenntnis haben müssen, ist Van Den Akker Bureaus verpflichtet, den Auftraggeber entsprechend zu warnen.
2.
Der Kunde stellt Van Den Akker Bureaus von jeglicher Haftung frei, die sich aus der Nichteinhaltung oder verspäteten Einhaltung der Verpflichtungen aus dem vorigen Absatz ergibt.
3.
Der Kunde schützt Van Den Akker Bureaus vor Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten und Informationen, die bei der Erfüllung des Vertrages verwendet werden können.
4.
Der Auftraggeber ist für die Einholung aller eventuell erforderlichen (Bau-)Genehmigungen verantwortlich.
Der Auftraggeber stellt Van Den Akker Bureaus von allen Ansprüchen frei, die sich aus dem Fehlen von (Bau-)Genehmigungen ergeben.
5.
Wenn der Kunde Van Den Akker Bureaus elektronische Dateien, Software oder Informationsträger zur Verfügung stellt, garantiert der Kunde, dass diese frei von Viren und Mängeln sind.
6.
Der Kunde stellt Van Den Akker Bureaus außerdem von allen Schäden, Bußgeldern, (Ordnungs-)Strafen, Forderungen und anderen staatlichen Maßnahmen frei.
Artikel 26 - Rechte an geistigem Eigentum
1.
Alle IP-Rechte und Urheberrechte von Van Den Akker Bureaus (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Zeichnungen, Entwürfe, Modelle, die im Rahmen des Vertrages entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, usw.) liegen ausschließlich bei Van Den Akker Bureaus und werden nicht auf den Kunden übertragen.
2.
Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte und Befugnisse, die er durch den Vertrag ausdrücklich erworben hat.
3.
Dem Kunden ist es untersagt, die Produkte, die Gegenstand der geistigen Eigentumsrechte von Van Den Akker Bureaus sind, auf andere Weise als im Vertrag vereinbart zu verwenden.
4.
Der Auftraggeber erteilt Van Den Akker Bureaus die Erlaubnis, Fotos von den gelieferten Arbeiten zu machen und/oder die vom Auftraggeber gemachten Fotos der gelieferten Arbeiten auf seiner Website und/oder in seinen Social-Media-Kanälen zu Werbe- und Promotionszwecken zu veröffentlichen.
1.
Wenn der Kunde mit dem Service oder den Produkten von Van Den Akker Bureaus nicht zufrieden ist oder anderweitig Beschwerden über die Ausführung seines Auftrags hat, ist der Kunde verpflichtet, diese Beschwerden so schnell wie möglich zu melden, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach dem jeweiligen Grund, der zu der Beschwerde geführt hat.
Reklamationen können über[email protected] mit dem Betreff "Reklamation" oder über die angegebene Telefonnummer gemeldet werden.
2.
Die Reklamation muss vom Auftraggeber ausreichend begründet und/oder erklärt werden, damit Van Den Akker Bureaus die Reklamation bearbeiten kann.
3.
Van Den Akker Bureaus wird die Beschwerde so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde, inhaltlich beantworten.
4.
Die Parteien werden versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Artikel 28 - Anwendbares Recht
1.
Das Rechtsverhältnis zwischen Van Den Akker Bureaus und dem Auftraggeber unterliegt dem niederländischen Recht.
Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
2.
Van Den Akker Bureaus kann diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig ändern. Die aktuellste Version ist auf der Website zu finden.
3.
Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag zwischen Van Den Akker Bureaus und dem Auftraggeber ergeben, werden vom zuständigen Gericht des Bezirksgerichts von Ostbrabant, Ort 's-Hertogenbosch, entschieden, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen die Zuständigkeit eines anderen Gerichts vorsehen.
Heesch, 12. April 2022.